Waldarbeit, Holzernte und Holzsortierung
Unter Holzernte versteht man das Entnehmen und die vermarktungsfähige Aufarbeitung von Waldbäumen (Fällung, Entastung, fallweise Entrindung und Einteilung in vermarktungsfähig Sortimente).
Die Holzernte lässt sich in zwei organisatorisch und auch zeitlich getrennte Arbeitsabläufe aufteilen - den Holzeinschlag und die Holzbringung.
Holzeinschlag und Holzbringung werden – aus Gründen der Arbeitssicherheit und der Optimierung der Arbeitsabläufe – meist zeitlich getrennt durchgeführt.
Holzeinschlags-Arbeitsverfahren
Der Holzeinschlag, auch als Holzfällung bezeichnet, wird klassischerweise durchgeführt vom ausgebildeten Forstwirt. Sie umfasst die eigentliche Fällarbeit und die anschließenden Aufarbeitung des gefällten Baums.
Das Spektrum der Möglichkeiten reicht von manueller Arbeitsweise mit der Motorsäge bis zu hochmechanisierten Verfahren wie dem Holzvollernter.
Sturmholz-Aufarbeitung
Die Aufarbeitung von Sturmholz ist ein extrem gefährliches Unterfangen, da die Bäume im so genannten "Verhau" oft wild durcheinander liegen und meist unter starker Spannung stehen. Unfälle sind vorprogrammiert, wenn keine spezielle Schulung der Sturmholz-Aufarbeitung absolviert und trainiert wurde.
Holzbringung
Als Holzbringung (Rücken, Vorliefern) bezeichnet man den Transport von gefällten Bäumen oder Stammabschnitten innerhalb des Waldes zum Fahrweg, von dem aus die Stämme zum Holzkäufer abtransportiert werden.
Damit die Holzbringung möglich ist und das wertvolle Produktionsmittel Boden dennoch geschont wird, ist eine dauerhafte und gut dokumentierte Feinerschließung mit Rückewegen und Rückegassen notwendig.
Als Rücke-/Bringungsverfahren sind folgende gebräuchlich
Bodenschutz bei der Holzernte
Bodenschutz ist vielleicht das am meisten vernachlässigte Thema in der praktischen Waldwirtschaft. Dabei haben Böden ein sehr langes "Gedächtnis".
Befahrung verdichtet Böden: In menschlichen Zeiträumen sind die Verdichtungsschäden meist unumkehrbar; ganz besonders dann, wenn es sich um lehmig-sandige Böden mit guter Struktur und gutem bis sehr gutem Boden-Luft-Haushalt handelt, wie sie im Schwäbischen Wald häufig vorkommen.
Deshalb ist es so wichtig, die Holzernte ausschließlich von einem festen Rückewege / Rückegassen-Netz aus durchzuführen und eine flächige Befahrung "bis zum Baum" unbedingt zu vermeiden.
Holzsortierung
Die aus dem Wald transportierten Hölzer werden an der Waldstraße zu vermarktbaren Sortimenten zusammengefasst, die dann in Einheiten (Losen) entsprechend interessierten Käufern angeboten werden.
Die Sortierung und Bildung von Losen erfolgt in der Regel getrennt nach Baumarten, nach Stammlängen und Durchmesser, sowie nach der Qualität.
Hinweis und dringende Bitte an alle Waldbesitzenden:
Die Sortierung / Aushaltung des Holzes (Mindestlänge, Mindestzopf etc.) ändert sich laut Kreisforstamt Rems-Murr aktuell sehr rasch.
Aus diesem Grund empfehlen wir, vor Beginn des Holzeinschlages unbedingt Ihren örtlich zuständigen Forstrevierleiter zu kontaktieren, da dieser die jeweils gültigen Aushaltungskriterien kennt und in ständiger Abstimmung mit der Holzvermarktungsgemeinschaft (HVG) steht.
Nur wenn der Revierleiter Ihre geplanten Holzerntemaßnahmen kennt, können gemeinschaftliche Maschineneinsätze oder Lagerplätze abgestimmt werden und Sie können über die aktuellen Aushaltungsbestimmungen informiert werden!
Rahmenvereinbarung
Für die Holzsortierung in Deutschland ist in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR) der Standard festgeschrieben.
Die RVR löste die davor gültige Forst-HKS (HKS = Handelsklassensortierung) ab. In ihr werden die Rohholzvermessung und -sortierung, die Abrechnungsmaße und Umrechnungsfaktoren sowie die Begrifflichkeiten im Rohholzhandel auf eine neue Grundlage gestellt.
Sie ist eine branchenintern abgestimmte privatrechtliche Regelung, durch die der bundesdeutsche Rohholzmarkt transparenter und effizienter gestaltet werden soll. Durch eine möglichst hohe Praxis- und Anwendungsorientierung wird eine größtmögliche Akzeptanz bei der bundeseinheitlichen Umsetzung angestrebt.
Die Dachverbände Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR) und Deutscher Holzwirtschaftsrat (DHWR) veröffentlichten zum 01. Juli 2023 die vierte aktualisierte Auflage der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) und die dazugehörigen Merkblätter.
Sortiermerkblätter (Stand: Juli 2023)
Holzaufnahme
Stammweise Holzaufnahme
(©Foto: Dr. G. Strobel)
Unter der Holzaufnahme versteht man die Eintragung der meist schon festgestellten Güteeinteilung und Vermessung (Volumenermittlung) in einem elektronischen Speichermedium oder auf Papier.
Dies kann im Zuge der Aufarbeitung erfolgen oder als separater Arbeitsgang nach der Holzbringung am Holzsammelplatz.
Sie kann stammweise (bei wertvollem Holz) oder holzpolterweise erfolgen.
TREEVA
Bestandesaufnahme und Aufnahme
von Holzpoltern per App
Diese Arbeiten werden durch geschulte Waldeigentümer selbst oder durch betreuende Förster vorgenommen.
Die Daten werden direkt im Wald in ein mobiles Datenerfassungsgerät (MDE) eingegeben. Auf diesen Geräten ist eine forstspezifische Software installiert, mit der die Mengen berechnet, die Lagerorte verwaltet und Arbeitslisten erstellt werden können. Weiter können die Daten aus den MDE-Geräten bequem in Datenbanken überspielt werden, wo sie zur Weiterverarbeitung dann zur Verfügung stehen. Die Holzaufnahme ist die Grundlage für die spätere Rechnungsstellung (Fakturierung) an den Holzkäufer.
Alternativ kann die Holzaufnahme zum Holzkäufer verlagert werden, da im Werk moderne Holzvermessungsmethoden einfach und kostengünstig eingesetzt werden können.
Naßlagerung
Nach dem ersten Orkan Vivian/Wiebke 1990 mit Millionen von Festmetern Schadholz waren Waldbesitzende vor die schwierige Aufgabe gestellt, sich rasch nach Konservierungsmöglichkeiten für Rundholz umzusehen. Als eine geeignete Methode wurde die Naßlagerung geprüft und weiterentwickelt.
Eine längerfristige Lagerung von Rundholz ist dann zu rechtfertigen, wenn der voraussichtlich erzielbare Erlös aus dem Verkauf des eingelagerten Holzes höher ist als der alternative Verkauf während der Bewältigung der Kalamität.
Was rechtlich, technisch und organisatorisch zu beachten ist, wird in der nebenstehenden Handreichung beschrieben.
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